Wie kann man das THW eigentlich anfordern?
Für Privatpersonen oder Privatunternehmen gilt: In Unglücksfällen ist stets der Notruf über die Nummer 112 abzusetzen. Die zuständige Leitstelle disponiert dann über alle verfügbaren Hilfsorganisationen. Somit ist ein "direkter Zugriff" auf das THW im Unglücksfall gar nicht möglich und im Gefüge der örtlichen Gefahrenabwehr auf diesem Wege auch nicht vorgesehen. Stellt sich im Laufe des Einsatzes der jeweiligen Hilfsorganisation - z.B. der Feuerwehr - heraus, dass das THW benötigt wird, so entscheidet die Einsatzleitung über die Alarmierung der THW-Einheiten. Sie als "privater Anforderer" bekommen davon in der Regel nichts mit - es geschieht ab Ihrem Notruf alles automatisch. Außerhalb von Unglücksfällen, also bei planbaren Leistungen, die das THW mit Hilfe seines vielfältigen "Technikbaukastens" erbringen kann, ist selbstverständlich die direkte Korrespondenz mit dem nächstgelegenen Ortsverband möglich. Ihr Ansprechpartner ist dabei stets der Ortsbeauftragte. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Leistungen des THW grundsätzlich nur bei Vorhandensein einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, ausgestellt durch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK), möglich ist. Es dürfen nämlich gewerblichen Unternehmen, die für eine solche Leistung zur Verfügung stehen könnten, keine Nachteile aus der Tätigkeit des THW entstehen.
Wie sieht der Regelfall aus?
Das Referat für Öffentlichkeitsarbeit hat im Juli 1997 eine Broschüre mit dem Titel "THW anfordern" herausgebracht. An dieser Stelle werden die einleitenden Worte dieser Broschüre wiedergegeben: Anforderer des THW können Sie werden, wenn in Ihrem behördlichen Zuständigkeitsbereich nach einem Schadensereignis eine Gefahrenquelle zu beseitigen ist und Ihre eigenen Kräfte wegen Art oder Umfang der Aufgaben Unterstützung benötigen. Das THW unterhält für eine Vielzahl von Schadensfällen spezialisierte Einheiten, die auch überörtlich oder sogar überregional für Sie bereitstehen. Der Weg der Anforderung ist denkbar einfach: Wenn es schnell gehen muss, alarmieren Sie den nächstgelegenen THW-Ortsverband über die zuständige Feuerwehr-Leitstelle und sagen, was zu tun ist. Wir schicken dann aus dem "Technik-Baukasten" THW die erforderlichen Einsatzkräfte in den Einsatz. Ist es nicht ganz so eilig, rufen Sie uns doch erst einmal an und besprechen mit uns die Einsatzmöglichkeiten. Wir sind telefonisch rund um die Uhr erreichbar - einmal der nächstgelegene THW-Ortsverband mit seinen Führungskräften oder die überörtlich zuständige THW-Geschäftsstelle. Die Kosten unseres Einsatzes rechnen wir selbst mit dem Nutznießer der Leistung oder dem Verursacher ab. Erfolgt eine THW-Anforderung im Zusammenhang mit Pflichtaufgaben der Feuerwehr, ist Übertragung von Erstattungsansprüchen an das THW möglich.
Unterstützung der Feuerwehr
Einen Schlussstrich unter manches Konkurrenzdenken im Katastrophenschutz zu ziehen, ist eines der Ziele der Neuordnung gewesen. Strukturen und Aufgaben des THW sind nun klar. Die Feuerwehren sind und bleiben die tragende Kraft in der friedensmäßigen Gefahrenabwehr in Deutschland. Das THW kann in diesem Aufgabenbereich nur ergänzend auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen und Länder herangezogen werden. Dies ist der Fall, wenn personelle oder sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden. Überall dort, wo Menschen sich um ein gutes Verhältnis miteinander bemühen, funktioniert das auch.
Wer führt den Einsatz?
Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge. Nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes trägt das Technische Hilfswerk im Rahmen der Amtshilfe als ersuchte Behörde die Verantwortung für die Durchführung der Maßnahmen. Das THW ist gut darauf vorbereitet, sein Einsatzpotential optimal einzusetzen - sowohl in weniger spektakulären Fällen als auch bei Großschadenslagen. Die THW-Einheiten werden immer angepasst an die Führungsstruktur der zuständigen Behörde oder Stelle geführt und eingesetzt. In der Regel wird die Einsatzleitung der Feuerwehr obliegen. Es sind jedoch auch Schadensfälle denkbar, in denen das THW auch eine eigene Führungsstelle einrichtet (z. B. bei Übertragung eines eigenen Einsatzabschnittes an das THW). Stets entsendet das THW fachlich qualifiziertes Verbindungspersonal in die Stäbe der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung. Die Führung seiner eigenen Einheiten nimmt das THW nach Auftragsvorgabe in eigener Verantwortlichkeit wahr. Formell ist der THW-Ortsbeauftragte der Behördenvertreter auf örtlicher Ebene. Amtshilfeersuchen an das THW zu Einsätzen werden in der Regel an ihn gerichtet. Er entscheidet aufgrund der Anforderung über Art und Umfang des THW-Einsatzes und fordert ggf. überörtliche Hilfe beim THW-Geschäftsführer an. Bei größeren Schadensereignissen werden Kreisverwaltungen bzw. Sonderbehörden die Hilfe bei der Geschäftsstelle als regionaler Ebene der Behörde THW anfordern.
Grundsätze für den Einsatz des THW
Für die Führung des THW im Einsatz sind folgende Grundsätze von besonderer Bedeutung: Immer dann, wenn ein Bedarfsträger das THW anfordert/einsetzt, dieser Bedarfsträger über eine taktische Führungsstruktur verfügt, wird das THW unterstellt und ordnet sich grundsätzlich mit seinen Einheiten/ Teileinheiten in die Führungsstruktur des Bedarfsträgers ein.
(Text mit freundlicher Genehmigung von S. Frambach - OV Übach-Palenberg)