Die 24stündige Ausbildung wird dabei nach den Bestimmungen der Feuerwehrdienstvorschrift 7 durchgeführt. Neben den Grundlagen wie die Funktionsweise der menschlichen Atmung, der Gerätekunde und den Anforderungen die an einen Atemschutzgeräteträger gestellt werden, steht natürlich auch der sichere Umgang mit den Geräten und der Gesundheitsschutz auf dem Lehrplan. Die vier Atemschutzgeräteträger stehen dem THW nach ihrer Ausbildung für die vielfältigsten Aufgaben, wie zum Beispiel Erkundungen und Arbeiten in Räumen mit gefährlichen Gasgemischen zur Verfügung.
Bilder: E.Stein