Sie interessieren sich für eine Mitwirkung in unserem Ortsverband?


Wir freuen uns über jeden neuen Helfer und möchten Ihnen hier gern ein paar Tipps und Informationen zur Aufnahme ins THW geben.

Schreiben Sie uns, rufen Sie uns an oder kommen Sie einfach zu unseren Bürozeiten oder während eines Ausbildungstages zu uns. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung.

Was bedeutet für mich die Aufnahme in das THW, die Mitgliedschaft, die Ausbildung und welche Pflichten und Rechte habe ich als Helfer?

Sie werden mit dem Aufnahmeantrag unbefristet ins THW aufgenommen und gehen ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis besonderer Art ein. Die ersten sechs Monate Ihrer Mitgliedschaft bilden die Probezeit, in der beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis beenden können.

Ihnen dürfen wegen der Mitarbeit im THW keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen. Wenn Sie an Einsätzen, Übungen oder Ausbildungsveranstaltungen und an besonderen Lehrgängen teilnehmen, entfällt die Pflicht zur Arbeitsleistung im privaten Arbeitsverhältnis. Ihren Arbeitslohn bekommen Sie für diese Zeit weiterhin gezahlt und Ihr Arbeitgeber bekommt diese Leistung auf Antrag erstattet. Als beruflich Selbständiger bekommen Sie eine Verdienstausfallerstattung nach der aktuellen THW-Entschädigungsrichtlinie. Auf Anfrage geben wir gern nähere Auskünfte zu diesem Thema.

Während sämtlicher Dienstveranstaltungen und auf Lehrgängen sind Sie nach dem siebenten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII) gesetzlich unfallversichert. Das schließt die Wegeunfälle von und zur Dienstveranstaltung mit ein.

Ihre Mitgliedschaft beginnt mit einer ca. 85stündigen Grundausbildung die mit einer Prüfung abgschlossen wird.
Anschließend beginnt für Sie die Fachausbildung in den jeweiligen Einheiten und Sie haben die Möglichkeit sich durch weitere Qualifizierungen und Lehrgänge an den Bundesschulen des THW für besondere Aufgaben und Funktionen vorzubereiten.

Mit der Abgabe Ihres Aufnahmeantrages erklären Sie sich bereit an Einsätzen, Übungen, den für Ihre Funktion erforderlichen Lehrgängen an den Bundesschulen, Sonderdiensten und Ausbildungsveranstaltungen regelmäßig teilzunehmen.

Unsere Ausbildungsdienste finden aller 14 Tage Samstags, 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Wechsel statt.

Ihre ehrenamtliche Mitgliedschaft im THW ist kostenlos -
aber garantiert nicht umsonst.

Da hier nicht auf alle Fragen detaillierte Auskunft gegeben werden kann, können Sie gerne mit uns in Verbindung treten. Ansprechpartner und Telefonnummern finden Sie hier: Kontakt